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Berufsverbot wegen satirischer Webseite?

Das Internet vor Gericht

Wer meint, Berufsverbote gehörten in die bleierne Zeit der düsteren 70er Jahre, muss sich jetzt eines besseren belehren lassen. Dem Internet-Bürgerrechtler Alvar Freude wurde wegen einer satirischen Webseite jetzt von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe und Berufsverbot angedroht. Und das alles, weil Alvar Freude auf die problematischen Zensurmaßnahmen in NRW aufmerksam machen wollte.

Doch der Reihe nach: Im Dezember 2001 begann das sich zuständig fühlende Regierungspräsidium Düsseldorf unter der Leitung von Jürgen Bussow das Internet zu zensieren. Zumindest in NRW sollte den Internet-NutzerInnen eine heile Welt im Datennetz vorgegaukelt werden, wo es keine Nazis, keine KinderschänderInnen und nur liebe, normierte und angepasste Menschen gab.

Zensur fürs Internet

Per Sperrverfügung sollten die Provider, die den Internetzugang herstellen, gewisse Seiten aus dem Internet aussperren, also nichts anderes als einen Zensurfilter installieren. Da auch die Ruhr-Uni ein solcher Zugangsprovider ist, betraf dies auch die Universität. Diese Sperrverfügung rief viele KritikerInnen auf den Plan, war sie doch nicht nur sehr leicht zu umgehen (in dem man einen Computer (Proxy) zwischenschaltet, der nicht in NRW oder China steht, mehr Infos auf dieser Seite ), sondern zeugte auch nicht von großem technischen und gesellschaftlichen Sachverstand. So sollten erst mal nur vier Seiten gesperrt werden, nach den Protesten wurden dann nur zwei Naziseiten gesperrt. Das Vorhaben wurde von vielen vor allem als niedrigschwelliger Versuch gewertet, Zensurmaßnahmen auch in Deutschland einzuführen. Neben vielen Menschen, darunter auch der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, fand auch der Internetaktivist Alvar Freude die Zensurmaßnahmen des Düsseldorfer Regierungspräsidenten absurd.

Wie leicht Menschen durch Filter zu manipulieren sind, ohne daß sie es merken, hat Alvar Freude in einem Experiment beschrieben. Der Internetzugang von 250 Versuchskaninchen der Merz-Akademie wurde manipuliert, so dass in allen Artikeln bei Spiegel-Online aus Helmut Kohl Gerhard Schröder wurde und ähnliche Spielereien. Kaum jemand bemerkte die Manipulation und selbst als diese veröffentlicht wurde, gab es keinen großen Widerstand.

Juristischer Kleinkrieg

Nach der Sperrverfügung begann ein nicht nur juristischer Kleinkrieg zwischen Alvar Freude und dem Regierungspräsidium. Freude verklagte die Düsseldorfer Behörde wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis (dieses Verfahren wurde eingestellt) und wollte Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einsehen, doch hier mauerte die Behörde wie 1961 noch Walter Ulbricht. Gegen Alvar Freude wurden dann im Gegenzug zwei Anzeigen eingereicht: 2002 reichte ein Düsseldorfer IT-Unternehmer, bei dem nicht klar ist, in welchen geschäftlichen Zusammenhängen er mit der Bezirksregierung steht, eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein, da auf Freudes Seiten odem.org in einer Dokumentation die Internetadressen der rechtsradikalen Seiten verzeichnet wurden. Ein ähnliches Verfahren gegen den Berliner Journalisten Burkhard Schröder wurde bereits 2001 eingestellt, da es sich bei ihm (genau wie in Freudes Projekten) um eine Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens handelt. Weiterhin wurde Freude in diversen Online-Foren von besagtem Unternehmer als Nazi diffamiert.

Mit Humor ins Berufsverbot

Aus Protest gegen die Zensurmaßnahmen stellte Alvar Freude ein neues satirisches Projekt ins Netz . Unter dem Namen FreedomFone (vormals Tele.Trust, der Name musste aus markenrechtlichen Gründen wieder aufgegeben werden), wurde eine einzigartige Dienstleistung angeboten: Bei Anruf einer gebührenpflichtigen 0190-Nummer bietet FreedomFone "als führender deutscher Web-to-Phone-Service garantiert unzensiertes Internet am Telefon" wie es im reinsten New-Economy-Neusprech auf der Webseite zu lesen ist. Gegen diese satirische Webseite stellte im Juni 2003 dann eine Mitarbeiterin von Jürgen Bussow Strafanzeige wegen der Verbreitung extremistischer Inhalte. Insbesondere die Verlinkung von problematisch angesehenen Seiten unter einer Top7-Rubrik wurde angekreidet. Diese werden automatisch aus einer Liste generiert, "die von Behörden oder Organisationen als unerwünscht betrachtet und eingestuft worden sind. Hierzu gehören beispielsweise Hyperlinks auf Websites für Safersex, für oder gegen Homosexualität, Websites jüdischer Organisationen und von deren Gegnern, oder die Website der ‚Peaceable Texans for Firearms Rights’", so der Anwalt von Alvar Freude. Diese beiden Anzeigen wurden von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren verbunden und in dem Schreiben an Alvar Freudes Anwalt schrieb diese dann: "Ich erlaube mir bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass angesichts der Massierung der strafbaren Seiten aus verschiedenen Bereichen über die angestrebte, hier übliche Freiheitsstrafe hinaus die Beantragung der Einziehung der Tatmittel sowie ein Berufsverbot im Raume stehen." Weiterhin im Raume steht auch, wie man einem freien Medien- und Webdesigner Berufsverbot erteilt, ob Telefon und Brille auch zu den Tatmitteln gehören (immerhin können ohne Brille keine Seiten aus dem Internet vorgelesen werden).

Doch im Grunde genommen ist die Sache weniger witzig. Auch wenn diese Vorwürfe absurd erscheinen und das Verfahren eingestellt wird, es zeigt mal wieder erschreckend, wie KritikerInnen in die Mühlen der Justiz kommen und dort wenn auch nicht zermalmt werden, so doch durchaus Federn lassen müssen. Die kürzliche Verurteilung des bo-alternativ.de-Machers Martin Budich in Bochum und vergangene Fälle von Zensur gegen einen Comicverlag (die zwar auch alle hirnrissig waren, den Verlag aber fast in den Ruin stießen), zeigen, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass Staatsanwaltschaften beim Umgang mit Grund- und Freiheitsrechten immer wieder zielsicher ins Fettnäpfchen treten. Und wer meint, mit Zensur löse man Probleme: Nazis wird es auch dann noch geben, wenn alle Nazi-Seiten zensiert sind. Nazis haben andere Ursachen als schlecht gemachte Webseiten. Heute sind es nur Nazi-Seiten die gesperrt werden, morgen sind es die Satire-Seiten, die diese Sperrung anprangern und übermorgen alle Seiten, die den entsprechenden Menschen an den Hebeln der Zensur nicht in den Kram passen.

Dieser Artikel wurde erstmals in der BSZ Nr. 612 vom 22.10.03 veröffentlicht.